Rechtsprechung
VG Karlsruhe, 13.08.2002 - 8 K 2139/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- kizina.de
Keine Vergnügungssteuer bei Unterhaltungsgeräten, die nur mit gewonnenen Weiterspielmarken betrieben werden
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 13.08.2002 - 8 K 2139/99
- VG Karlsruhe, 13.09.2002 - 8 K 2139/99
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- VG Düsseldorf, 30.10.2001 - 25 K 529/99
Steuerrechtliche Qualifizierung der Vergnügungssteuer in der Form der …
Auszug aus VG Karlsruhe, 13.08.2002 - 8 K 2139/99
Es werde auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 30. Oktober 2001 (25 K 529/99) verwiesen. - VGH Baden-Württemberg, 09.08.1984 - 14 S 1797/84
Vergnügungssteuer; Musikautomat; Erhöhung; aufschiebende Wirkung
Auszug aus VG Karlsruhe, 13.08.2002 - 8 K 2139/99
Abwälzbarkeit ist jedenfalls so lange gegeben, als der Spielereinsatz nicht nur den Steuerbetrag und die sonstigen Unkosten für den Betrieb des Spielgeräts deckt, sondern in der Regel noch einen Gewinn abwirft (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 9. August 1984 - 14 S 1797/84 - m. w. N. der Rechtsprechung). - BVerwG, 22.12.1999 - 11 CN 1.99
Vergnügungssteuer; Spielautomatensteuer; Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in …
Auszug aus VG Karlsruhe, 13.08.2002 - 8 K 2139/99
Speziell bei der Spielautomatensteuer gilt herkömmlicherweise auch ein pauschaler Maßstab als sachgerecht, solange die Erfassung des Vergnügungsaufwands wenigstens wahrscheinlich bleibt (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22. Dezember 1999, NVwZ 2000, 936).